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Die finnische Erbschaftsteuer wurde Jahrzehnte lang als zu hoch kritisiert. Der finnische Staat hat zum 1.1.2008 die Freibeträge erhöht und Steuersätze geändert. Zum 1.1.2009 wurden die Steuersätze erneut modifiziert, dieses Mal zugunsten naher Angehöriger. Die folgende kurze Darstellung gilt für Erbfälle, die nach dem 1.1.2009 anfallen. Hier das Wichtigste zusammengefasst.
Es ist für Finnen keine Besonderheit mehr, für einige Jahre in Deutschland zu wohnen und zu arbeiten. So leben in Deutschland über 10.000 Finnen. Sofern der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird, hat dies Auswirkungen auch auf die Rente, da nunmehr Rentenansprüche aus Deutschland und aus Finnland bestehen können. Dies gilt natürlich auch im umgekehrten Fall für Deutsche, die für einige Zeit in Finnland gearbeitet oder gewohnt haben.
Die meisten Finnen mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland sind hier unbeschränkt steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass sie nicht nur ihre deutschen sondern auch alle ihre ausländischen Einkünfte, also z.B Einkünfte aus Finnland in Deutschland versteuern müssen. Wer dies nicht tut, macht sich strafbar.
Bei der Besteuerung von Privatvermögen ist Finnland ein Spitzenreiter in Europa. Als besonders einschneidend wird insbesondere die hohe Erbschaftsteuer empfunden. Diese setzt schon bei relativ geringem Vermögen ein. Auch wenn alle beteiligten Personen in Deutschland wohnen, reicht eine Immobilie des Erblassers in Finnland aus, um dort eine Steuerpflicht zu begründen. Im schlimmsten Fall führen diese Steuern dazu, dass die Erben zur Tilgung der Steuerschuld die Immobilie verkaufen müssen.
Der in Deutschland oft anzutreffende Enthusiasmus für die nordischen Länder endet meist dann, wenn im Rahmen einer Nachlassabwicklung Erbschaftssteuern der finnische Staat Erbschaftssteuer einfordert. Dies ist angesichts der hohen Steuersätze auch verständlich. Durch kluge Vermögensplanung kann Erbschaftssteuer gespart werden. Dies setzt die Kenntnis darüber voraus, wie der Erbfall in Deutschland und Finnland besteuert wird.
Anläßlich der Eheschließung geloben sich die Eheleute Treue bis in den Tod. Fakt ist jedoch, daß ein Drittel aller Ehen in Deutschland scheitern. Trotzdem lehnen es die meisten Ehepaare ab, sich mit den Folgen einer möglichen Scheidung auseinanderzusetzen. Dies kann zu unangemessenen Ergebnissen führen, da die starren gesetzlichen Regelungen im Falle einer Scheidung die Besonderheiten des Einzelfalls nicht berücksichtigen.
Wer vom Tode eines Angehörigen betroffen wird, ist neben der Trauer um den Verlust eines nahen Menschen plötzlich mit einer Vielzahl von Aufgaben belastet. Dies beginnt mit der Organisation der Bestattungsfeier, dem Antritt des des Erben und endet mit der Auflösung aller Rechtsbeziehungen des Verstorbenen. Bei der Bewältigung der vielen praktischen Probleme ist Beachtung der juristischen Regelungen von großer Bedeutung. Sofern der Vorstorbene eine ausländische Staatsangehörigkeit hatte oder sich Erben oder ein Teil des Nachlasses im Ausland befinden, so sind die Erben mit der Nachlassabwicklung oft vor Aufgaben gestellt, die sie ohne anwaltlichen Rat nicht bewältigen können. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über all jene Umstände, welche Angehörige eines in Deutschland Verstorbenen beachten müssen. Eine umfangreiche Beratung kann dieser Artikel jedoch nicht ersetzen.
Der enormen Entwicklung im gesundheitlichen Bereich ist es zu verdanken, dass die Menschen in Deutschland immer älter werden. Der Tod lässt sich mehr und mehr hinauszögern. Doch diese Entwicklung bringt auch Schattenseiten mit sich. |
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