Sie befinden sich hier: Startseite ›› Leistungen ›› Internationales Erb- und Familienrecht | Sonntag, den 20. Mai 2012
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Internationales Erb- und FamilienrechtIn einer multikulturellen Gesellschaft haben viele Erbfälle internationalen Bezug, so wenn Erblasser und Erben in verschiedenen Ländern wohnen und ein Teil des Nachlasses, etwa eine Immobilie, sich im Ausland befindet. Zu den Schwierigkeiten der Nachlassabwicklung im Ausland kommen regelmäßig Steuerforderungen beider Staaten. Die rechtzeitige Planung kann die Besteuerung im Erbfall minimieren. Der überlegten Vermögensübertragung zu Lebzeiten und dem Testament kommt eine besondere Bedeutung zu. Unsere Schwerpunkte sind:
Im internationalen Familienrecht ist zu berücksichtigen, dass auch innerhalb von Europa die Regelungen zum Ehevermögen sowie zum Unterhalt während und nach der Ehe stark von einander abweichen. Dies führ dazu, dasss im Scheidungs- wie im Erbfall bei deutsch-ausländischen Ehen sowohl das deutsche als auch das ausländische Recht berücksichtigt werden müssen. Im Scheidungsfall ist ebenfalls zu prüfen, ob die Scheidung in Deutschland oder im Ausland eingereicht werden soll. Unsere Schwerpunkte sind:
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