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Insolvenzrecht

Für Privatpersonen, die mittel- oder langfristig zahlungsunfähig sind, führen wir außergerichtliche Verhandlungen mit Ihren Gläubigern durch. Sofern es zu keiner Einigung kommt, prüfen wir für Sie die Durchführbarkeit einer Restschuldbefreiung, an deren Ende nach 72 Monaten eine vollständige Entschuldung stehen kann. Wir beraten Sie, damit Sie in der Krise die richtigen Entscheidungen treffen können.